Das Handels- und Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche Formvorschriften und verlangt in vielen Bereichen die Mitwirkung eines Notars. Oft geht es um bedeutende Vermögenswerte und Entscheidungen von großer Tragweite, weswegen der Notar die rechtssichere Gestaltung und Umsetzung der gewünschten Maßnahmen gewährleistet.
Als Unternehmer ziehen Sie es sicher vor, sich um Ihre unternehmerischen Aktivitäten zu kümmern. Um Ihnen den klaren Fokus auf Ihr Unternehmen zu ermöglichen, nehmen wir Ihnen die Formalitäten gern ab und stehen Ihnen als kompetenter, effizienter und dienstleistungsorientierter Ansprechpartner in allen notariellen Angelegenheiten des Handels- und Gesellschaftsrechts zur Verfügung. Sofern gewünscht, kooperieren wir selbstverständlich gern mit Ihren anwaltlichen und steuerlichen Beratern.