Die Planung des eigenen Nachlasses schieben viele Menschen auf. Tatsächlich ist eine rechtzeitige Regelung Ihres Nachlasses jedoch empfehlenswert, um Ihrem letzten Willen Geltung zu verschaffen und mögliche Konflikte um Ihr Erbe zu entschärfen.
Auch wenn ein Testament durch eigenhändige Erklärung errichtet werden kann, ist die Mitwirkung eines Notars bei der komplexen Thematik der Vermögensnachfolge sinnvoll. Durch die notarielle Beratung und Beurkundung kann sichergestellt werden, dass einerseits Ihren Vorstellungen und Wünschen Rechnung getragen wird, andererseits klare rechtliche Regelungen die Wirksamkeit Ihrer letztwilligen Verfügung gewährleisten.
So können mögliche Konfliktfelder wie beispielsweise Pflichtteilsrechte, gesellschaftsrechtliche Einflüsse und Auslandsbezüge ausreichend Berücksichtigung finden und Auseinandersetzungen zwischen Hinterbliebenen vermieden werden. In enger Kooperation mit Ihrem Steuerberater kann Ihr letzter Wille zudem steuerlich optimal gestaltet werden, um unnötige Belastungen durch Erbschaft- und Schenkungsteuer zu vermeiden. Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind zahlreiche rechtliche Fragen zu klären. In erbrechtlichen Angelegenheiten bedarf es oft der Mitwirkung eines Notars. Wir stehen Ihnen jederzeit als kompetenter und einfühlsamer Ansprechpartner zur Verfügung und beraten Sie gern.