Erben & Vererben

Die Planung des eigenen Nachlasses schieben viele Menschen auf. Tatsächlich ist eine rechtzeitige Regelung Ihres Nachlasses jedoch empfehlens­wert, um Ihrem letzten Willen Geltung zu verschaffen und mögliche Konflikte um Ihr Erbe zu entschärfen.

Auch wenn ein Testament durch eigenhändige Erklärung errichtet werden kann, ist die Mit­wirkung eines Notars bei der komplexen Thematik der Vermögens­nachfolge sinnvoll. Durch die notarielle Beratung und Beur­kundung kann sicher­gestellt werden, dass einerseits Ihren Vorstellungen und Wünschen Rechnung getragen wird, andererseits klare rechtliche Regelungen die Wirksam­keit Ihrer letztwilligen Verfügung gewähr­leisten.

So können mögliche Konfliktfelder wie beispielsweise Pflicht­teilsrechte, gesellschafts­rechtliche Einflüsse und Auslands­bezüge ausreichend Berück­sichtigung finden und Auseinander­setzungen zwischen Hinter­bliebenen vermieden werden. In enger Kooperation mit Ihrem Steuer­berater kann Ihr letzter Wille zudem steuerlich optimal gestaltet werden, um unnötige Belastungen durch Erbschaft- und Schenkungsteuer zu vermeiden. Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind zahl­reiche rechtliche Fragen zu klären. In erbrechtlichen Angelegen­heiten bedarf es oft der Mitwirkung eines Notars. Wir stehen Ihnen jederzeit als kompetenter und einfühlsamer Ansprech­partner zur Verfügung und beraten Sie gern.