Beim Eingehen der Ehe ist es sinnvoll, zu einer Zeit, in der sich Partner nur das Beste wünschen, vorzusorgen. Im Rahmen eines Ehevertrags können Sie Regelungen treffen, die Ihrem individuellen Ehemodell und Ihrem Verständnis der Beziehung auch nach einer möglichen Trennung entsprechen. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung, um Ihnen die gesetzlichen Regelungen und die Grenzen ehevertraglicher Gestaltungsfreiheit zu erläutern. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs erörtern wir, ob die Gesetzesvorgaben Ihren Vorstellungen als Ehepartner entsprechen und zeigen Ihnen die Möglichkeiten vertraglicher Modifikationen auf.
Auch nach dem Ende einer Ehe lohnt es sich, über einen Ehevertrag in Form einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung nachzudenken. In einer entsprechenden Vereinbarung können klare und einvernehmliche vertragliche Regelungen für Rechtssicherheit sorgen, ein mögliches Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und Zeit, Kraft und Nerven aller Beteiligten schonen. Wir beraten Sie gern.