Ehe & Familie

Beim Eingehen der Ehe ist es sinnvoll, zu einer Zeit, in der sich Partner nur das Beste wünschen, vorzusorgen. Im Rahmen eines Ehevertrags können Sie Regelungen treffen, die Ihrem individuellen Ehemodell und Ihrem Verständnis der Beziehung auch nach einer möglichen Trennung entsprechen. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung, um Ihnen die gesetzlichen Regelungen und die Grenzen ehevertraglicher Gestaltungs­freiheit zu erläutern. Im Rahmen eines Beratungs­gesprächs erörtern wir, ob die Gesetzes­vorgaben Ihren Vorstellungen als Ehepartner entsprechen und zeigen Ihnen die Möglich­keiten vertraglicher Modifikationen auf.

Auch nach dem Ende einer Ehe lohnt es sich, über einen Ehevertrag in Form einer sogenannten Scheidungsf­olgen­vereinbarung nachzudenken. In einer entsprechenden Verein­barung können klare und einver­nehm­liche vertragliche Regelungen für Rechts­sicherheit sorgen, ein mögliches Scheidungsverfahren erheb­lich beschleu­nigen und Zeit, Kraft und Nerven aller Beteiligten schonen. Wir beraten Sie gern.